Skip to content

Spenden mit dem QR-Einzahlungsschein

Was suchen Sie?

Neue Einzahlungsscheine mit einem schwarz-weissen Muster, dem Swiss QR-Code, lösen nach und nach die roten und orangen Einzahlungsscheine ab. Ab dem 1. Oktober 2022 werden keine alten Einzahlungsscheine mehr angenommen. Auch Hilfswerke nutzen für ihre Sammlungen vermehrt den QR-Code. Hier finden Sie nützliche Informationen rund ums Spenden mit dem QR-Einzahlungsschein.

Was ist ein QR-Code?

Der QR-Code auf dem neuen Einzahlungsschein enthält alle Informationen, die für eine Zahlung wichtig sind. Die Kamera Ihres Computers und Ihres Smartphones können den QR-Code lesen. Alle Angaben finden Sie aber auch als Text neben dem QR-Code.

Wie funktioniert der QR-Code?

Mit dem QR-Code wird das Bezahlen von Rechnungen noch einfacher. Der Erklärfilm von Pro Senectute zeigt, wie es geht:

Youtube Erklärfilm von Pro Senectute

Sie können mit dem QR-Einzahlungsschein auch spenden. Diese 4 Wege stehen Ihnen dafür offen:

  • Am Computer

    Loggen Sie sich in Ihrem E-Banking wie gewohnt ein. Folgen Sie den Anweisungen, um eine neue Zahlung zu erfassen. Halten Sie den QR-Code vor die Kamera Ihres Computers. Diese erfasst automatisch alle Angaben und zeigt sie Ihnen am Bildschirm an. Den Betrag Ihrer Spende können Sie noch ändern, bevor Sie die Überweisung freigeben. Im entsprechenden Feld können Sie eine Mitteilung an das Hilfswerk ergänzen. Dies verursacht allerdings Verarbeitungsaufwand bei den Hilfswerken.

  • Mit dem Smartphone und Apps (Twint)

    Loggen Sie sich über die App Ihrer Bank oder von PostFinance ins Mobile-Banking ein. Erfassen Sie die Zahlung und folgen Sie den Anweisungen. Alle notwendigen Angaben werden automatisch erfasst. Sie können den Betrag ändern und im entsprechenden Feld bei Bedarf eine Mitteilung eingeben. Diese zu verarbeiten verursacht allerdings zusätzlichen Aufwand beim Hilfswerk.

    Bei QR-Einzahlungsscheinen mit einem Twint-Logo können Sie auch mit der Twint-App spenden. Öffnen Sie die Twint-App auf Ihrem Smartphone und folgen Sie den Anweisungen.

    Gut zu wissen: Hilfswerke setzen auch QR-Codes ein, die Sie auf ihre Website führen. Dort finden Sie viele Wege, wie Sie Ihre Spende direkt überweisen können. Sie brauchen dazu keinen QR-Einzahlungsschein. Scannen Sie den QR-Code auf den Unterlagen Ihres Hilfswerks einfach mit der Kamera Ihres Smartphones ein und wählen Sie dann aus, auf welchem der angebotenen Wege Sie spenden möchten.

  • Per Zahlungsauftrag an Ihre Bank

    Der QR-Einzahlungsschein funktioniert fast gleich wie ein herkömmlicher Einzahlungsschein. Legen Sie ihn einfach dem Zahlungsauftrag bei und schicken Sie ihn an Ihre Bank. Falls Sie für Ihre Spende keinen Einzahlungsschein mit einem vorgedruckten Betrag verwenden, tragen Sie den Spendenbetrag ein. Handschriftliche Mitteilungen sind auf dem neuen QR-Einzahlungsschein jedoch nicht mehr möglich.

  • Am Postschalter

    Gehen Sie mit dem QR-Einzahlungsschein an den Postschalter. Die Angestellten der Post verarbeiten ihn dort für Sie. Ihre Spenden bezahlen Sie mit Ihrer PostFinance-Karte oder bar am Schalter. Halten Sie für diesen Fall Ihren Ausweis bereit. Gut zu wissen: Für Spenden, die ein Hilfswerke auf diesem Weg erhält, zahlt das Hilfswerk Gebühren an die Post.

    Trauerspenden
    Im Fall von Trauerspenden ist oft kein QR-Einzahlungsschein vorhanden. Sie können aber auch in Zukunft Trauerspenden am Postschalter einzahlen. Dafür benötigen Sie lediglich die IBAN-Kontonummer des Hilfswerks. Die Angestellten der Post erfassen für Sie auf Wunsch auch zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel den Namen der verstorbenen Person. Diese Angaben werden von der Post an das Hilfswerk weitergeleitet, damit dieses die Trauerspende zuordnen kann.

    Im Beitrag der Sendung «Espresso» von Radio SRF vom 16.9.2022 wird erklärt, wie Sie Trauerspenden weiterhin am Postschalter einzahlen können.

Fragen und Antworten zum Spenden mit dem neuen QR-Einzahlungsschein

  • Kann ich auch weiterhin mit den roten und orangen Einzahlungsscheinen spenden?
    Bis zum 30. September 2022 können Sie noch mit den heutigen Einzahlungsscheinen spenden. Ab dem 1. Oktober 2022 können solche Spenden aber nicht mehr verarbeitet werden, weder online noch am Postschalter.
  • Kann ich bei Spenden mit dem QR-Einzahlungsschein vermerken, für welchen Zweck oder welches Projekt ich spenden möchte?
    Sammelt ein Hilfswerk für einen ganz bestimmten Zweck, zum Beispiel bei einer Katastrophe, geht dies aus dem Sammlungsaufruf hervor. Der Verwendungszweck ist deshalb bereits im QR-Code enthalten. Wenn Sie diesen QR-Einzahlungsschein verwenden, muss das Hilfswerk Ihre Spende genau für diesen Zweck einsetzen.

    Sammelt das Hilfswerk freie Spenden, enthält der QR-Code keinen Spendenzweck. Wenn Sie am Computer, mit dem Smartphone oder per Bezahl-App spenden, können Sie im Mitteilungsfeld den Verwendungszweck nachträglich angeben. Solche individuellen Mitteilungen verursachen jedoch zusätzlichen Arbeitsaufwand beim Hilfswerk.
  • Kann ich mit dem QR-Einzahlungsschein anonym spenden?
    Nein, das ist nicht möglich. Die Angaben des Auftraggebers werden automatisch vom E-Banking oder Mobile-Banking ergänzt.
  • Kann ich mit dem QR-Einzahlungsschein einen beliebigen Betrag spenden?
    Ja, der Betrag ist frei wählbar.
  • Laufen meine bestehenden Daueraufträge automatisch weiter?
    Grundsätzlich sollten der Empfänger des Dauerauftrags oder Ihre Bank Sie auf eine erforderliche Anpassung hinweisen. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie proaktiv, ob Ihre Daueraufträge weiterhin korrekt ausgeführt werden. Insbesondere Daueraufträge auf Basis eines ESR-Auftrags müssen an die neue QR-Rechnung (Rechnung mit QR-Einzahlungsschein) mit QR-IBAN und QR-Referenz angepasst werden. Sonst werden diese Daueraufträge ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr ausgeführt. Dies betrifft regelmässige Zahlungen an Privatpersonen, Unternehmen oder auch Hilfswerke.
  • Laufen meine bestehenden Lastschriftverfahren oder Direct Debit Aufträge automatisch weiter?
    Ja. Sie müssen sich nicht darum kümmern.
  • Ist die Bezahlung mit dem QR-Einzahlungsschein sicher?
    Ja. Alle Daten zur Zahlung, die im QR-Code enthalten sind, finden Sie auch rechts im Klartext. Wir empfehlen Ihnen, diese Daten nach dem Scannen des QR-Codes noch einmal zu überprüfen, bevor Sie die Zahlung freigeben.

Bei weiteren Fragen rund um Zahlungen mit dem QR-Einzahlungsschein schauen Sie bei www.prosenectute.ch/einzahlungsschein vorbei.

Auf den kantonalen Beratungsstellen unterstützen Fachpersonen von Pro Senectute Seniorinnen und Senioren sowie deren Bezugspersonen bei Fragen zum Umgang mit dem QR-Einzahlungsschein. Wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Beratungsstelle in Ihrer Region: www.prosenectute.ch/de.

Zewo-Hilfswerksuche

Suchen Sie eine zertifizierte NPO?

Mit der Online-Suche finden Sie alle NPO, die das Zewo-Gütesiegel tragen. Das Suchergebnis zeigt, wem sie helfen, wo sie tätig sind und wie Sie die NPO unterstützen können.