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Menschenrechte

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In jüngerer Zeit wird auch hervorgehoben, dass die grundsätzlichen Menschenrechte, wie sie unter anderem in der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» festgehalten sind, einerseits als Grundlage für die Entwicklungszusammenarbeit dienen müssen und andrerseits deren Durchsetzung Ziel der Entwicklung sein muss.
Aus Sicht eines auf den Menschenrechten basierenden Ansatzes der Entwicklungszusammenarbeit (Human Rights Based Approach, HRBA) ist reine Wohltätigkeit nicht ausreichend. In einem Human Rights Based Approach basieren Projekte und Programme auf einem System von Rechten und Verpflichtungen. Die Leistungsempfänger werden von reinen Begünstigten zu echten Partnern mit Rechten (Right-Holders), die Leistungserbringer haben eine Verpflichtung ihre Leistungen zu erbringen (Duty-Bearers).


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