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Erklärung von Paris

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Anlässlich ihrer Tagung vom 2. März 2005 in Paris haben die zuständigen Ministerinnen und Minister aus Industriestaaten und Entwicklungsländern sowie die Leiterinnen und Leiter multilateraler und bilateraler Entwicklungsinstitutionen ihre Entschlossenheit bekundet, die Modalitäten in der Entwicklungszusammenarbeit zu reformieren. Sie haben dazu in der «Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit» folgende Grundsätze festgehalten:

  1. Eigenverantwortung
    Die Partnerländer erarbeiten und realisieren ihre eigenen Entwicklungsstrategien.
  2. Partnerausrichtung
    Die Geber richten ihre Hilfe und Unterstützung auf die Entwicklungsstrategien und Institutionen der Partnerländer aus.
  3. Harmonisierung
    Die Geber sprechen sich ab, erhöhen ihre Transparenz und harmonisieren ihre Aktivitäten, um gemeinsam eine grössere Wirksamkeit zu erreichen.
  4. Ergebnisorientierung
    Das Ressourcenmanagement ist ergebnisorientiert und die Entscheidungsprozesse werden entsprechend verbessert.
  5. Gegenseitige Rechenschaftspflicht
    Geber wie Partnerländer legen Rechenschaft über die Entwicklungsergebnisse ab.