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Prüfung beantragen

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Gütesiegel erhalten

Beantragen Sie hier die Prüfung und Zertifizierung durch die Zewo. Ihre NPO hat sich auf die Prüfung vorbereitet und Sie sind überzeugt, dass sie die 21 Zewo-Standards erfüllt.

Fordern Sie mit diesem Formular Ihr persönliches Passwort für den Zugang zum Online-Fragebogen an.

Gesuch einreichen






    Füllen Sie den Fragebogen sorgfältig aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Wenn alles fertig ist, drucken Sie den Antrag auf der letzten Seite aus. Unterzeichnen Sie diesen rechtsgültig und senden Sie ihn an: Stiftung Zewo, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich. Sobald die Zewo die vollständigen Unterlagen erhalten hat, bestätigt Sie Ihnen schriftlich, dass Ihr Gesuch eingereicht ist und die Prüfung beginnt. Sollten grundlegende Voraussetzungen für eine Zertifizierung fehlen, empfiehlt die Zewo Ihrer NPO, zuerst eine Einschätzung vornehmen zu lassen.

    So läuft die Prüfung ab

    Die Zewo prüft, ob Ihre NPO die 21 Zewo-Standards einhält. Dazu analysiert sie die eingereichten Unterlagen und besucht Ihre NPO. Sie erhalten einen Prüfbericht, der auf allfällige Abweichungen in Bezug auf die Zewo-Standards hinweist. Ihre NPO kann dazu Stellung nehmen. Zudem erhält sie die Möglichkeit, die beanstandeten Punkte innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben.

    Antrag und Entscheid

    Nur NPO, die die Zewo-Standards erfüllen, erhalten das Zewo-Gütesiegel. Es steht für vertrauenswürdige NPO, die Spenden zweckbestimmt, effizient und wirkungsorientiert einsetzen.

    Der Stiftungsrat der Zewo entscheidet auf Antrag der Geschäftsstelle über die Verleihung des Gütesiegels. Der Zewo-Stiftungsrat kann das Recht, das Gütesiegel zu führen,

    • unter Auflagen erteilen, die innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden müssen. Die Zewo kontrolliert deren fristgerechte Umsetzung.
    • an Empfehlungen knüpfen, die auf wünschenswerte Verbesserungen hinweisen.

    Ihre NPO erhält den Entscheid schriftlich. Sollte die Prüfung der Zewo ergeben, dass Ihre NPO die Zewo-Standards nicht erfüllt, beantragt die Geschäftsstelle der Zewo beim Stiftungsrat, das Gütesiegel nicht zu verleihen.

    Das Recht zum Tragen des Zewo-Gütesiegels wird grundsätzlich für fünf Jahre erteilt. Danach erfolgt eine Prüfung zur Erneuerung des Gütesiegels (Rezertifzierung). 

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung richten sich nach dem Aufwand und lassen sich durch eine gute Vorbereitung niedrig halten. Erfahrungsgemäss muss eine NPO mit einmaligen Kosten von 3000 bis 5000 Franken rechnen, um das Gütesiegel zu erhalten. Um es nach fünf Jahren zu erneuern, kostet die Prüfung im Normalfall zwischen 2500 und 3500 Franken.

    • Kleine NPO, die weniger als 750’000 Franken einnehmen, bezahlen eine Minimalpauschale von 500 Franken pro Jahr.
    • Für regionale Sektionen von Mutterorganisationen gilt unabhängig von ihrer Grösse eine Pauschale von 300 Franken pro Jahr.
    • Für sehr grosse NPO, die mehr als 38 Millionen Franken pro Jahr einnehmen, beträgt die Maximalpauschale 13’000 Franken pro Jahr.
    • Für die sonstigen NPO beträgt die Jahresgebühr 1/3 Promille ihrer Gesamteinnahmen, bei Heimen 1/8 Promille ihrer Gesamteinnahmen.

    Alles in allem müssen kleine NPO für eine Zewo-Zertifizierung im 10-Jahres-Durchschnitt rund 1300 Franken pro Jahr budgetieren.

    Diese Reglemente gelten

    Finden Sie heraus, ob sich Ihre NPO prüfen lassen kann.

    Kann sich Ihre NPO prüfen lassen?