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Erbe für einen guten Zweck

Was suchen Sie?

NPO im Nachlass berücksichtigen

Interessieren Sie sich dafür, mit Ihrem Erbe eine gute Sache zu unterstützen? Sie können dies in Ihrem Testament festhalten. Folgende Punkte sind dabei zu beachten

Um über Ihr Erbe selber zu bestimmen, müssen Sie es regeln. Das gilt insbesondere, wenn ihr Erbe einem guten Zweck dienen soll. Ein Testament hält fest, wer was bekommt. Es kann den Begünstigten fixe Beträge, bestimmte Sachwerte oder einen gewissen Teil des Vermögens zuweisen. Allerdings dürfen Pflichtteile, die der Familie zustehen, nicht verletzt werden. Eine im Testament bezeichnete Vertrauensperson setzt Ihren Willen um.

Testament selber schreiben oder aufsetzen lassen?

Das eigenhändige Testament ist die einfachste und günstigste Form einer letztwilligen Verfügung. Damit es gültig ist, müssen Sie ein paar Punkte beachten :

  • Das Testament muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben sein.
  • Der Ort und das Datum dürfen nicht fehlen. Es gilt die letzte Version .
  • Das Testament muss unterschrieben sein.
  • Bei einem allfälligen Nachtrag gehören Ort, Datum und Unterschrift ebenfalls dazu.

Es gibt auch die Möglichkeit, das Testament von einer Amtsperson aufsetzten zu lassen. Dies empfiehlt sich bei Unsicherheit oder bei komplizierten Verhältnissen. Ein öffentliches Testament wird in Anwesenheit von zwei Zeugen unterzeichnet. 

Fixer Betrag oder Anteil?

Es gibt verschiedene Formen, einer gemeinnützigen NPO etwas zu vererben. Wird sie mit einem bestimmten Betrag bedacht, handelt es sich um ein Vermächtnis mittels Verfügung. Ist die NPO mit einem bestimmten Anteil als Erbin eingesetzt, wird sie Teil der Erbengemeinschaft. In diesem Fall erhält sie zusammen mit den anderen Erben Einblick in den gesamten Nachlass. In der Regel ist einer NPO ein fester Betrag lieber.

Ein Vermächtnis kann an Bedingungen geknüpft werden. Beispielsweise können Sie einschränken, dass das Erbe für einen ganz bestimmten guten Zweck verwendet werden soll. Er sollte aber nicht zu eng formuliert sein, Denn die Verhältnisse ändern sich. Es empfiehlt sich, einen realistischen Wortlaut mit der NPO abzusprechen.

Schliesslich sollte das Testament an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Zum Beispiel bei der zuständigen Amtsstelle, dem Willensvollstrecker, der Bank oder bei einer Vertrauensperson. NPO sind froh, wenn sie wissen, dass sie im Testament bedacht sind. Idealerweise sind die anderen Erben ebenfalls darüber im Bild und damit einverstanden.

Mustertext für ein einfaches Testament 

Ich, Anna Muster-Meier, geb. am ……, verfüge letztwillig:
Meine Hinterlassenschaft soll an meine gesetzlichen Erben, nämlich meinen Ehemann Peter Muster und meine Kinder Lena Muster und Christian Muster nach Massgabe des Gesetzes gehen.
Meiner Schwester Susanne Meier hinterlasse ich mein Tafelsilber. 
Der gemeinnützigen Organisation xyz vermache ich den Betrag von 100’000 Franken.
Als Willensvollstrecker setze ich meinen Ehemann Peter Muster ein. 
Zürich, den 10. Januar 2019
Anna Muster-Meier

Eigene Stiftung: Nur für Multi-Millionäre

Eine Stiftung verschafft dem eigenen Willen besondere Nachhaltigkeit. Der Stiftungsrat und die Stiftungsaufsicht wachen darüber, dass die Mittel zweckbestimmt eingesetzt werden. Der damit verbundene Aufwand rechtfertigt sich allerdings erst, wenn es um ein Vermögen von mehreren Millionen Franken geht.

Fachleute beraten gerne

Sind die Verhältnisse kompliziert oder ist eine Beratung gewünscht? In diesem Fall empfiehlt es sich, Fachleute beizuziehen. In Frage kommen zum Beispiel eine Anwaltskanzlei, ein Notariat oder eine Bank. Für die öffentliche Beurkundung von erbrechtlichen Dokumenten sind die Notare zuständig.


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