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Grundsätze

Was suchen Sie?

Es gibt eine Reihe von Grundsätzen der Entwicklungszusammenarbeit, die international und national weitgehend unbestritten sind:

  1. Partizipation
    Begünstigte Bevölkerungsgruppen und Behörden müssen das Design, die Realisierung und die Verwaltung von Projekten und Programmen prägen und bestimmen.
  2. Partnerschaft
    Nicht ausschliesslich über eigene Strukturen arbeiten, sondern über lokale Partner wie Behörden, Unternehmen, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Interessenvertretungen der armen Bevölkerungsgruppen. Hilfe ist nicht einseitiges Geben und Nehmen, sondern Zusammenarbeit mit Partnern.
  3. Nachhaltigkeit
    Projekte und Programme so konzipieren, dass sie auch nach Beendigung der personellen und finanziellen Unterstützung weiter wirken.
  4. Empowerment
    Viele Entwicklungen lassen sich nur voranbringen, wenn die Betroffenen sich organisieren, ihre Interessen artikulieren und in die politische Auseinandersetzung hineintragen können. NGOs nennen ihre Unterstützung für diesen Prozess der Interessenartikulation «Empowerment».
  5. Geschlechtergerechtigkeit
    NGOs in der Entwicklungszusammenarbeit anerkennen, dass Frauen und Männer unterschiedliche Chancen und Rechte haben und richten ihre Programme speziell auf die Förderung und das Empowerment von Frauen aus.
  6. Do no harm
    NGOs in der Entwicklungszusammenarbeit konzipieren ihre Projekte so, dass sie den vermeintlich «Begünstigten» nicht letztlich schaden. Dazu müssen sie die Auswirkungen ihres Vorhabens auf die verschiedene Bezugsgruppen vor Ort verstehen und in ihren Programmen und Projekten Vorkehrungen treffen, die ein unerwünschtes Schüren von Konflikten oder eine unerwünschte Begünstigung einzelner Akteure vermeiden können.

Quelle: Peter Niggli (2008): Der Streit um die Entwicklungshilfe. Mehr tun – aber das Richtige. Rotpunktverlag, Zürich