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Organisatorische Voraussetzungen

Was suchen Sie?

Klares Bekenntnis des Managements

Die leitenden Organe einer Organisation müssen ihren Willen zur Wirkungsmessung der Aktivitäten der Organisation klar zum Ausdruck bringen. Die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen ist eine kontinuierliche Aufgabe.

Konzept und Handbuch als Grundlagen

Die Einführung einer systematischen Wirkungsmessung bezieht sich auf alle Bereiche einer Organisation, die sich mit der Planung, Durchführung, Steuerung und Evaluierung von Dienstleistungen und Projekten sowie organisationsinternem Lernen und Wissensmanagement beschäftigen. Grundlagen sind ein klares und verbindliches institutionelles Konzept sowie ein praxisorientiertes Handbuch zur Umsetzung. Darin werden die Begrifflichkeiten, Formate, Instrumente und Methoden für die Anwender und Anwenderinnen erläutert und die Standardformate für Planung, Monitoring und Berichterstattung dem Konzept entsprechend formuliert.

Kapazität und Know-how

Die Einführung einer systematischen Wirkungsmessung ist ein mehrjähriger Prozess, der entsprechende Kapazitäten benötigt. Wo das existierende Know-How für eine angemessene Wirkungsmessung nicht ausreichend vorhanden ist, sollte eine spezielle, interne Förderung erfolgen, um Monitoringfertigkeiten heranzubilden. Manchmal kann es aber auch sinnvoll sein, externe Experten beizuziehen.

Schulung

Mitarbeitende müssen im Bereich der Wirkungsmessung geschult werden. Es braucht ein flexibles System zur Weiterbildung sowie zur Schulung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zeit

Für die Wirkungserfassung vor Ort ist ausreichend Zeit einzuplanen. Methodischen Fragen muss in der Vorbereitung von Wirkungsanalysen angemessene Aufmerksamkeit eingeräumt werden. Zudem müssen externe Gutachterinnen und Gutachter in verwendete Begrifflichkeit und Methoden eingeführt werden.

Budget

Wirkungsmessung braucht Ressourcen. Der entsprechende Aufwand sollte als Begleitaufwand der Dienstleistungen oder Projekte im Budget eingeplant werden. Sinnvoll ist es, jährlich etwa 0,5 bis 2,5% vom gesamten Aufwand für Dienstleistungen und Projekte vorzusehen. In Jahren mit geringerem, tatsächlichem Aufwand kann der nicht verwendete Teil als Reserve einem Fonds für Wirkungsmessung zugewiesen werden. So können spezifische Vorhaben der Wirkungsmessung periodisch, z.B. alle vier Jahre, durchgeführt werden.