Beratung für Schwerhörige und Gehörlose Zürich
Zürcher Fürsorgeverein
Sozialberatung, Information und Soziokulturelle Animation für Gehörlose und Hörbehinderte im Kanton Zürich.
Tätigkeit und Fokus
Seit 1911 besteht ein gemeinnütziger, konfessionell und politisch unabhängiger Verein im Sinne des Art. 60 des Schweiz. Zivilgesetzbuches mit dem heutigen Namen "Zürcher Fürsorgeverein für Gehörlose". Ziel des Vereins ist die Förderung des Wohles Gehörloser jeden Alters, welche im Kanton Zürich wohnhaft sind. Der Verein befasst sich auch mit Aufgaben des Gehörlosenwesens im Kanton Zürich und setzt sich ein für die Information der Öffentlichkeit über Situation und Probleme Gehörloser. Zur Umsetzung des Vereinszweckes wurde 1940 die Beratungsstelle für Gehörlose und Hörbehinderte geschaffen. Die Beratungsstelle ist eine Fachstelle und versteht sich als Einrichtung der privaten Behindertenhilfe. Sie nimmt ihre Aufträge von betroffenen Hörbehinderten, Angehörigen, Bezugspersonen und Behörden entgegen. Voraussetzung ist immer das freiwillige Einverständnis der betroffenen Hörbehinderten. Primäres Ziel ist die Befähigung der hörbehinderten Menschen bzw. deren Angehörige, die an sie gestellten Lebensanforderungen zu bewältigen (Hilfe zur Selbsthilfe). Wo dies nicht möglich ist, übernehmen die Mitarbeitenden stellvertretend klar umschriebene und abgesprochene Aufgaben unter Wahrung der Schweigepflicht und mit dem Auftrag der Rückmeldung an die Auftraggeber. Die Dienstleistungen der Beratungsstelle sind Sozialberatungen, Treffpunkte und Kurse sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung und Projektarbeit. Die dafür eingesetzten hörenden und hörbehinderten / gehörlosen Mitarbeitenden sind für ihre Aufgaben qualifiziert.