Die QR-Rechnung erfährt bald signifikante Veränderungen. Sie wird dem Einzahlungsschein immer ähnlicher. Zewo begrüsst die Vorschläge der Six AG, unterstützen sie doch weitgehend die Bedürfnisse der NPO.
Die auf dem Finanzplatz Schweiz für den Zahlungsverkehr zwischen Banken zuständige Six AG, hat in einem öffentlichen Konsultationsverfahren Feedback zur neuen QR-Rechnung eingeholt. Die teilnehmenden NPO begrüssten die acht zur Diskussion stehenden Änderungsvorschläge. Ihre Voten nach möglichst wenig Abweichungen vom heutigen Erscheinungsbild fanden Gehör.
Mehrheit begrüsst die Änderungen
Finanzinstitute, Rechnungssteller, Spendenorganisationen, Softwareanbieter, Verbände, Dienstleister und Konsumentenvertreter haben zu den Vorschlägen der Six Stellung genommen. Die Mehrheit begrüsste die zur Diskussion gestellten Änderungsvorschläge. Beim Vorschlag «Perforationspflicht» und «Empfangsschein» war die Zustimmung insgesamt am wenigsten deutlich; da sie Nähe zum heutigen Einzahlungsschein verspricht, votierten die NPO mehrheitlich dafür. Das ist aus Sicht der Zewo zu begrüssen, denn auf dem Empfangsschein können zertifizierte Organisationen weiterhin das Zewo-Gütesiegel gut sichtbar anbringen.
Nach Abschluss der Konsultation hat die Six entschieden, die folgenden Vorschläge wie geplant umzusetzen:
- Einführung einer Perforationspflicht für papierbasierte Zahlungen
- Einführung eines Empfangsscheins
- Vereinfachung bei den strukturierten Adressen
- Vereinfachung der Kombinationsmöglichkeiten bei strukturierten Referenzen
- Vorerst keine Verwendung des Feldes «Endgültigen Zahlungsempfängers»
- Einführung einer zusätzlichen, lizenzfreien Schriftart für nicht Microsoft User
Twint und Co.
Die Felder «Alternative Verfahren», wie zum Beispiel Twint, werden aus wettbewerbsrechtlichen Überlegungen bereits ab Mitte 2020 nutzbar sein, nicht erst in ferner Zukunft. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Strukturinformationen des Rechnungsstellers sowie die Felder «Alternative Verfahren» angedruckt.
Konsumenten und NPO für Perforation und Empfangsschein
20 NPO mit Zewo-Gütesiegel haben an der Umfrage der Six teilgenommen. Die Zewo erhielt Einblick in ihre Stellungnahmen. Wie sich das Feedback der NPO auf die einzelnen Vorschläge verteilte erfahren Sie hier:
Einführung einer Perforationspflicht für papierbasierte Zahlungen
17 Hilfswerke mit Zewo-Gütesiegel waren mit der Einführung einverstanden. Sie fanden die Perforationspflicht relevant oder sogar dringend nötig. Es gab nur drei ablehnende Voten. Zustimmung fand die Perforationspflicht insbesondere bei Konsumentinnen und Konsumenten, die papierbasiert zahlen und bei Konsumentenvertretungen. Negativ äusserten sich Softwarepartner und einzelne Rechnungssteller.
Einführung des Empfangsscheins
16 von 20 NPO waren der Ansicht, dass diese Änderung grösstenteils relevant sei. Einzelne wiesen wiederum darauf hin, dass die Poststelle den Beleg physisch nicht benötige und Spendende diesen ja abgestempelt als Beleg behalten könne. Zustimmung fand der Empfangsschein insbesondere bei «User Experience Tests», weil er dank Wiedererkennung die Zahlungskontrolle erleichtere. Die Finanzinstitute äusserten sich hingegen negativ zum Empfangsschein.
Vereinfachung bei den strukturierten Adressen
Hier stimmten 18 von 20 NPO zu. Auch Rechnungssteller und Verbände äusserten sich positiv. Eher negativ äusserten sich Finanzinstitute und einige Softwarefirmen. Insgesamt wurde der Vorschlag von einer deutlichen Mehrheit befürwortet.
Keine Anzeige von Strukturinformationen des Rechnungsstellers
16 von 20 NPO waren der Ansicht, dass keine Anzeige von Strukturinformationen nötig sei. Diese Haltung deckte sich mit jener der übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konsultation. Allerdings hat die Six aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Zwischenzeit entschieden, die Information dennoch anzudrucken.
Vereinfachung der Kombinationsmöglichkeiten bei strukturierten Referenzen
18 der 20 NPO mit Zewo-Gütesiegel befürworten diese Vereinfachung. Ebenso die Mehrheit der einbezogenen Nutzergruppen. Zwar kann dieser Änderungsvorschlag zu einem Mehraufwand bei der Implementierung führen, dafür ist eine klare Zuordnung zum Zahlungsverfahren und damit eine höhere Prozesssicherheit gewährleistet.
Vorerst kein Verwendung des «endgültigen Zahlungsempfängers»
15 NPO mit Gütesiegel waren der Meinung, dass es diese Verwendung zur Zeit nicht brauche. Das Weglassen verspricht eine operative Vereinfachung.
Vorerst keine Verwendung des Feldes für alternative Verfahren
Eine Mehrheit von 16 der 20 NPO war damit einverstanden, ebenso die deutliche Mehrheit aller Nutzergruppen. Einzelne Stimmen wiesen darauf hin, dass eine spätere Einführung zu Mehrkosten führe, andere meldeten einen konkreten Bedarf an. Die Six entschied schliesslich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, dieses Feld bereits ab Mitte 2020 zu öffnen und nutzbar zu machen.
«Charme einer Steuerrechnung»
Wichtig war den NPO, dass sich der neue Zahlteil gut in die Mailings einbinden lässt. Es soll sich nicht viel am Erscheinungsbild ändern. Eine Organisation störte sich am Begriff «QR-Rechnung». Es müsse die Möglichkeit geben, diese als «Spendenzahlschein» zu deklarieren. Das nüchterne Aussehen der QR-Rechnung wurde als «Charme einer Steuerrechnung» taxiert, der zu Spendeneinbrüchen führe. Die Six hielt diesbezüglich fest, dass die teilnehmenden NPO in der neuen QR-Rechnung dann eine Gefahr sehen, wenn der Unterschied zu den heutigen Einzahlungsscheinen zu gross sei. Für die endgültige Fassung der QR-Rechnung hat sie noch inhaltliche sowie stilistische und textliche Anpassungen vorgenommen, um die Handhabung zu verbessern (siehe Abbildung).
Eine Organisation mit Zewo-Gütesiegel enthielt sich allen Antworten und monierte, dass die Umsetzung per 2020 sehr sportlich sei und sie nicht damit rechne, dass dieses Datum eingehalten werden könne.
Der Countdown läuft bis am 30. Juni 2020
Die neue QR-Rechnung soll die Zahlungsabläufe zeitsparender und wirtschaftlicher gestalten. Planmässig steht sie ab dem 30. Juni 2020 zur Verfügung und ersetzt sukzessive alle heutigen Einzahlungsscheine. Die neue Lösung betrifft alle Unternehmen, staatlichen Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen sowie Kundinnen und Kunden, aber auch Spenderinnen und Spender.
Einführung betrifft alle
Banken, Softwareunternehmen, Rechnungsempfänger und Spenden sammelnde Organisationen müssen bis zu diesem Zeitpunkt die technischen Anpassungen vornehmen, damit sie die neue QR-Rechnung verarbeiten und zahlen können. Dazu zählen neben E-Banking und mobilen Applikationen der Banken die Annahmestellen bei der Post sowie bei Firmenkunden die Scanning-Plattformen und die Zahlungs- bzw. Buchhaltungssoftware der Unternehmen.
Information
Website und Download-Link
www. PaymentStandards.CH
Kontakt
Thomas Reske
Projektleiter Kommunikation PaymentStandards.CH
thomas.reske@six-group.com