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Debatte um Datenschutz betrifft auch Hilfswerke

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24. August 2020
Zeigen Sie, dass Ihre Organisation den Datenschutz ernst nimmt.
Datenschutz

In Zeiten von Homeoffice, Videokonferenzen und Debatten um Profiling ist der Datenschutz in aller Munde. Politik und Wirtschaft ringen zurzeit um ein neues Gesetz. Auch Hilfswerke müssen die Daten ihrer Spenderinnen und Spender schützen.

Die Schweiz überarbeitet ihr Gesetz zum Datenschutz (DSG) umfassend. Denn die geltenden Regeln stammen aus einer Zeit, in der das Internet noch in den Kinderschuhen steckte. Einer der letzten Zankäpfel ist das Profiling, also das automatisierte Bearbeiten von Daten, um eine Person zu bewerten. Dies nutzen zum Beispiel Onlineshops, wenn sie ihren Besucherinnen und Besuchern Kaufempfehlungen machen, die deren Surfverhalten entsprechen.

Regeln für Profiling noch offen

Der Bundesrat wollte das Profiling an strengere Bedingungen knüpfen, was der Nationalrat ablehnte. Der Ständerat schlug vor, nur dann verschärfte Vorschriften anzuwenden, wenn wesentliche Aspekte einer Person beurteilt werden. Doch auch dies ging der zuständigen Kommission des Nationalrates zu weit. Sie will insbesondere nicht, dass die betroffene Person ausdrücklich einwilligen muss, wenn ein Profil erstellt wird. Wirtschaftsnahe Kreise teilen diese Ansicht. Sie befürchten, Firmen würden zu stark eingeschränkt. Die Befürworter eines stärkeren Datenschutzes möchten das Profiling ähnlich regeln, wie es die Europäische Union mit dem DSGE seit 2018 praktiziert.

Beheben die Räte ihre Differenzen, könnte das neue Gesetz Anfang nächsten Jahres in Kraft treten – sofern kein Referendum ergriffen wird. Der Ausgang der Debatte ist jedoch offen. Er betrifft auch Hilfswerke, die Spenden sammeln. Für sie ist es zwar von Vorteil, Spenderinnen und Spender möglichst gut zu kennen, sie wissen aber auch, wie wichtig es für das Vertrauen ist, die Spenderdaten zu schützen.


Wie stehen Sie als gemeinnützige Organisation, die Spenden sammelt, zum Thema «Profiling»?


Datenschutz regelmässig überprüfen

Gerade wenn es um die persönlichen Kontaktdaten geht, entsteht immer wieder der Eindruck, Hilfswerke würden Daten tauschen. Dies liegt jedoch nicht in ihrem Interesse. Und die Standards der Zewo verbieten es ausdrücklich. Zertifizierte Organisationen müssen nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz respektieren, sie müssen auch gut sichtbar auf ihrer Website eine klare Erklärung zum Datenschutz veröffentlichen.

Halten Sie sich zum Thema Datenschutz auf dem Laufenden. Prüfen Sie regelmässig, ob die Datenschutzerklärung auf Ihrer Website noch aktuell ist. Es gibt dazu Online-Generatoren und Mustervorlagen, mit denen Sie eine Datenschutzerklärung auf Ihre Situation anpassen können, zum Beispiel unter:

Beachten Sie besondere Anforderungen bei der digitalen Zusammenarbeit. Informieren Sie sich über die Empfehlungen der Schweizer Datenschutzbeauftragten und verfolgen Sie die Gesetzgebung. Unter den nachfolgenden Links finden Sie weiterführende Informationen zum Thema:

PS: Zeigen Sie, dass Ihre Organisation keine Adressen an andere Hilfswerke weitergibt. Die Zewo hat dazu Textboxen vorbereitet, die Sie mit dem Namen Ihrer Organisation ergänzen können. Laden Sie die Vorlagen einfach herunter und platzieren Sie die Box gut sichtbar auf Ihrer Website. So unterstreichen Sie nicht nur, dass Spenden bei Ihrer Organisation in guten Händen sind, Sie bekennen sich auch dazu, dass Sie die Daten Ihrer Spenderinnen und Spender schützen.