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Stiftungsrat

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Aufsicht und oberstes Organ

Im ehrenamtlichen Stiftungsrat der Zewo sind unabhängige Personen und wichtige Interessensgruppen vertreten. Die Zusammensetzung ist ausgewogen und breit abgestützt, denn einzelne Interessen dürfen nicht überwiegen.

Als oberstes Leitungsorgan erlässt der Stiftungsrat die Standards der Zewo. Er setzt die Prüfreglemente in Kraft und entscheidet über die Verleihung oder den Entzug des Zewo-Gütesiegels. Zudem nimmt er die Aufsicht über die operative Geschäftstätigkeit wahr. Zur Vorbereitung der Geschäfte hat der Stiftungsrat einen Ausschuss eingesetzt.

Der Anlageausschuss sorgt dafür, dass die Anlagen der Stiftung nach dem geltenden Anlagereglement der Zewo bewirtschaftet werden.

Kurt Grüter, Präsident Zewo

Kurt Grüter

Präsident Stiftung Zewo, Bern

Ehemaliger Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle Bern

Didier Berberat, Stiftungsrat Zewo

Didier Berberat

Ehemaliger National- und Ständerat, La Chaux-de-Fonds

Rechtsanwalt

Christine Egerszegi, Stiftungsrätin Zewo

Christine Egerszegi

Ehemalige National- und Ständerätin, Mellingen

Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge

Susanne Giger, Zewo-Stiftungsrätin

Susanne Giger

Verwaltungsrätin, Moderatorin, Medientrainerin, Susanne Giger GmbH, Zollikon

Ivana Goretta

Geschäftsleiterin Action de Soutien à l’Enfance Démunie ASED, Genf

Erich Ramsauer, Stiftungsrat Zewo

Erich Ramsauer

Anlagespezialist, Arosa

Kathrin Schweizer, Zewo-Stiftungsrätin

Kathrin Schweizer

Regierungsrätin Kanton Basel-Landschaft, Liestal

Babette Sigg, Stiftungsrätin Zewo

Babette Sigg

Präsidentin Schweizerisches Konsumentenforum kf, Bern

Erich Wigger, Zewo-Stiftungsrat

Erich Wigger

Ehemaliger Leiter Finanzen und Dienste Helvetas Swiss Intercooperation, Bern

Offenlegung und Ausstand

Die Stiftungsräte der Zewo legen ihre Interessenbindungen offen. Sie treten in den Ausstand, falls Geschäfte behandelt werden, welche ihre eigenen Interessen oder die Interessen von ihnen nahestehenden natürlichen oder juristischen Personen betreffen.

Amtszeit

Die Stiftungsräte sind für vier Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die maximale Amtszeit ist auf drei Amtsperioden begrenzt.

Die 21 Zewo-Standards für Spenden sammelnde NPO

Die 21 Zewo-Standards