Aufsicht und oberstes Organ
Im ehrenamtlichen Stiftungsrat der Zewo sind unabhängige Personen und wichtige Interessensgruppen vertreten. Die Zusammensetzung ist ausgewogen und breit abgestützt, denn einzelne Interessen dürfen nicht überwiegen.
Als oberstes Leitungsorgan erlässt der Stiftungsrat die Standards der Zewo. Er setzt die Prüfreglemente in Kraft und entscheidet über die Verleihung oder den Entzug des Zewo-Gütesiegels. Zudem nimmt er die Aufsicht über die operative Geschäftstätigkeit wahr. Zur Vorbereitung der Geschäfte hat der Stiftungsrat einen Ausschuss eingesetzt.
Der Anlageausschuss sorgt dafür, dass die Anlagen der Stiftung nach dem geltenden Anlagereglement der Zewo bewirtschaftet werden.
Offenlegung und Ausstand
Die Stiftungsräte der Zewo legen ihre Interessenbindungen offen. Sie treten in den Ausstand, falls Geschäfte behandelt werden, welche ihre eigenen Interessen oder die Interessen von ihnen nahestehenden natürlichen oder juristischen Personen betreffen.
Amtszeit
Die Stiftungsräte sind für vier Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die maximale Amtszeit ist auf drei Amtsperioden begrenzt.