Hier finden Hilfswerke alle wichtigen Informationen zum Spenden sammeln mit dem QR-Einzahlungsschein. Laden Sie einfach die Vorlagen mit dem Zewo-Gütesiegel herunter. Zudem finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur neuen Zahlungsmethode.
Der QR-Einzahlungsschein
Ab dem 1. Oktober 2022 verarbeiten die Zahlungsanbieter nur noch die neuen QR-Einzahlungsscheine. Diese haben das Format A6 und bestehen aus einem Empfangsschein sowie einem Zahlteil mit einem Swiss QR Code. Dieser QR Code enthält alle nötigen Angaben für die Zahlung. Alle Angaben stehen auch rechts neben dem QR-Code als Text.
Gemäss den Vorgaben der SIX dürfen auf dem QR-Einzahlungsschein keine gestalterischen Elemente oder Logos angebracht werden, weder auf der Vorderseite noch auf der Rückseite. Detaillierte Informationen zu den Gestaltungsvorgaben finden Sie im aktuellen Style Guide der SIX zur QR-Rechnung.
Vorlagen für die grafische Gestaltung
Dazu unser Tipp: Ergänzen Sie Ihren QR-Einzahlungsschein mit einem Motivationsstreifen. Sie können diesen oberhalb des Zahlteils frei gestalten. Der Zahlteil und der Motivationsstreifen ergeben zusammen das Format A5 oder A4. Vor vor allem beim Format A4 gibt es genügend Platz für Ihren Spendenaufruf, das Logo Ihrer Organisation und das spendenverstärkende Zewo-Gütesiegel.
Vorlagen mit dem Zewo-Gütesiegel herunterladen
Wir haben für Sie einige Vorlagen zum Herunterladen vorbereitet. Diese entsprechen exakt den Vorgaben der SIX. Die Vorlagen basieren auf adressierten Einzahlungsscheinen ohne vorgedruckten Betrag.
Wichtig: Bilden Sie das Zewo-Gütesiegel stets auf der Vorderseite des QR-Einzahlungsscheins ab, je nach Platz mit oder ohne Claim. So wissen Ihre Spenderinnen und Spender sofort, dass ihre Spende bei Ihnen in guten Händen ist.
Nützliche Informationen für Ihre Spenderinnen und Spender
Helfen Sie Ihren Spenderinnen und Spendern bei der Umstellung auf das Spenden mit dem neuen QR-Einzahlungsschein. Weisen Sie sie auf die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten hin. Und erklären Sie diese auf der Rückseite näher. Fügen Sie Ihre Telefonnummer hinzu, falls Ihre Spenderinnen und Spender Fragen haben. So pflegen Sie gleichzeitig den Kontakt zu Ihren Spenderinnen und Spendern.
Auf unserer Webseite Spenden mit dem QR-Einzahlungsschein finden Sie alles Wissenswerte zur neuen Zahlungsmethode. Nutzen Sie diese, um Ihre Spenderinnen und Spender kompetent, einfach und verständlich zu informieren.
Antworten auf häufige Fragen von Hilfswerken
- Kann man bei einem Swiss QR-Code auch mit TWINT bezahlen?
Nicht jeder Swiss QR-Code ist automatisch auch mit der TWINT-App bezahlbar. Die Bezahlung mit TWINT muss in den QR-Code integriert werden. Das TWINT-Logo oberhalb des Zahlteils zeigt, dass der Betrag auch mit der TWINT-App bezahlt werden kann. Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema TWINT an Ihren Software-Partner und Ihre Bank.
- Laufen Daueraufträge weiter wie bisher?
Nein. Daueraufträge, die auf einem alten orangen Einzahlungsschein (ESR) basieren, müssen überprüft und angepasst werden. Ihre Spenderinnen und Spender müssen die QR-IBAN und die QR-Referenz (auf dem QR-Einzahlungsschein) neu erfassen.
Die PostFinance und die Banken werden Ihre Kundinnen und Kunden rechtzeitig darüber informieren. Weisen auch Sie Ihre Spenderinnen und Spender darauf hin, dass sie ihre Daueraufträge rechtzeitig anpassen. So vermeiden Sie Spendenverluste.
- Kann für die Sammlung ein Verwendungszweck angegeben werden?
Ja, wenn Sie einen QR-Einzahlungsschein erstellen, können Sie den Verwendungszweck vorgeben. Er ist dann im QR-Code enthalten. Weisen Sie im Spendenaufruf klar auf den Verwendungszweck hin. Ihre Spenderinnen und Spender können einen vorgegebenen Verwendungszweck nicht selber ändern.
Für freie Spenden, lassen Sie den Verwendungszweck offen. Weisen Sie im Spendenaufruf deutlich darauf hin, dass es sich um eine frei verfügbare Spende handelt. Achtung: Die Spenderinnen und Spender können im E-Banking oder im Mobile Banking selber einen Verwendungszweck einsetzen.
- Können mit dem QR-Einzahlungsschein weiterhin unadressierte Streuwürfe gemacht werden?
Ja, bei unadressierten Streuwürfen lassen Sie die Adresse leer. Die Spenderinnen und Spender setzen diese dann selber ein.
- Können Spendenbeträge vorgegeben werden?
Ja, Sie können bei einem QR-Einzahlungsschein einen Spendenbetrag vorgeben. Die Spenderinnen und Spender können diesen jedoch vor der Überweisung ändern.
- Können Spenderinnen und Spender handschriftliche Mitteilungen anbringen?
Nein, das ist nicht mehr möglich.