Die Zewo-Standards stärken das Vertrauen in die Hilfswerke und erhalten die Spendenfreude. Aufgrund von aktuellen Entwicklungen und veränderten Rahmenbedingungen sind Anpassungen nötig. Betroffen sind insbesondere die Zewo-Standards 18, 19, 20 und 21, die den Datenschutz, das Fundraising und die Spendenwerbung regeln.
Alle Hilfswerke, interessierten Kreise und Privatpersonen sind zur Teilnahme an der öffentlichen Vernehmlassung eingeladen. Bringen Sie Ihre Anliegen bis am 30. Juni 2023 ein.
Hier geht es zur Umfrage: https://forms.office.com/e/g4nT7TyUbi
Die Zewo bittet um Teilnahme via obenstehenden Link. Gerne können Sie Ihre Stellungnahme auch in einem anderen Format aufbereiten und uns per E-Mail an vernehmlassung@zewo.ch zukommen lassen.
Eine Übersicht der geplanten Anpassungen finden Sie unter diesem Link.
Die Zewo behandelt alle Rückmeldung vertraulich, berücksichtigt aber keine anonymen Antworten. Die Antworten werden ausgewertet und aufbereitet. Es werden keine individuellen Stellungnahmen publiziert.
Der Zewo-Stiftungsrat wird voraussichtlich im Dezember 2023 über die definitiven Änderungen entscheiden. Die aktualisierten Zewo-Standards gelten für alle Prüfverfahren ab 2024.