Die Stiftung FER hat ein neues Projekt für Subventionen, Beiträge und Zuschüsse eingefädelt. Was hat es damit auf sich? Der Projektleiter, Michael Annen, beantwortet die Fragen der Zewo.
Herr Annen, wieso braucht es in Swiss GAAP FER neue Regeln für Subventionen?
Subventionen, Beiträge und Zuschüsse sind ein signifikanter Ausgabeposten im öffentlichen Haushalt und ein entsprechend wichtiger Wirtschaftsfaktor. Im Jahr 2018 betrugen die Bundessubventionen rund 40 Milliarden Franken. Die Empfänger müssen die erhaltenen Beträge und Zuschüsse in der Jahresrechnung abbilden. Dabei kommt Swiss GAAP FER eine tragende Rolle zu.
Inwiefern müssen die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung von Swiss GAAP FER überarbeitet werden?
Die bestehenden Fachempfehlungen enthalten nur punktuell explizite Vorgaben zur Behandlung von Subventionen, Beiträgen und Zuschüssen, namentlich in Swiss GAAP FER 21, 24 und 41. Ansonsten dienen die bestehenden Fachempfehlungen und das Rahmenkonzept als Richtlinien für die Bilanzierung und die Berichterstattung. Sowohl Empfänger wie auch Anwender wünschen sich zusätzliche Orientierungshilfe, damit die unterschiedliche Handhabung gleichartiger Sachverhalte vermieden wird und die Vergleichbarkeit und Transparenz verbessert wird.
Ihre Arbeitsgruppe hat bereits eine Vorstudie durchgeführt. Wo sehen Sie den grössten Handlungsbedarf?
Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens wurden Recherchen, Experteninterviews, Beratungen in der Arbeitsgruppe und in den Gremien der Swiss GAAP FER, Workshops und eine öffentliche Befragung durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen eine grosse Bandbreite an Problemfeldern. Es beginnt schon mit der Themenabgrenzung: An welche Kriterien soll die Ertragsrealisierung geknüpft werden? Soll sie nach dem Brutto- oder der Nettoprinzip verbucht werden? Gemäss dem Rahmenkonzept Ziffer 14 von Swiss GAAP FER gilt grundsätzlich das Bruttoprinzips. Aber es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel wenn eine andere Fachempfehlung das Nettoprinzip verlangt oder zumindest erlaubt. Manchmal stellt das Nettoprinzip den wirtschaftlichen Gehalt sogar besser dar. So zeigt das Bruttoprinzip bei vermögenswertbezogenen Zuschüssen das Nutzenpotenzial in der Bilanz und bietet Transparenz in der Erfolgsrechnung. Bei erfolgsbezogenen Zuschüssen ist das Bruttoprinzip mitunter schwer anzuwenden.
Können Sie ein Beispiel machen?
Zum Beispiel wenn man die Zuwendungen nicht objektiv messen kann, etwa bei vergünstigten Mieten oder unentgeltliche Dienstleistungen. Weiteren Handlungsbedarf hat die Arbeitsgruppe bei möglichen Rückforderungen und Eigentumsvorbehalten sowie bei unentgeltlichen oder verbilligten Sach- und Dienstleistungen identifiziert. Ebenso, wenn es um die Frage geht, was offenzulegen ist.
Reicht es nicht, wenn die Geber den Empfängern Vorgaben machen, wie die Subventionen zu verbuchen sind?
Die Swiss GAAP FER wollen Jahresrechnungen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darstellen. Die Empfänger von Zuschüssen und Subventionen sollen ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage also «true and fair» zeigen. Die Kontrolle von Subvention ist sicherlich ein berichtigtes Interesse der Subventionsgeber. Sie verfolgt aber ein anderes Ziel als Berichterstattung nach Swiss GAAP FER. Es braucht dazu nicht unbedingt eine «true and fair» Darstellung.
Was, wenn Subventionsgeber besondere Anliegen haben?
Swiss GAAP FER verfolgt einen Ansatz, der alle Interessengruppen in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt. Die Fachkommission wird sich treu bleiben und die Subventionen prinzipienbasiert regeln. Auf spezifische Sachverhalte kann Swiss GAAP FER deshalb nicht im Detail eingehen. Falls die Subventionsgeber weitere Informationen benötigen, können die Empfänger diese in ihrer Jahresrechnung offenlegen. Allerdings stehen sie manchmal vor der Herausforderungen, unterschiedliche Vorgaben von unterschiedlichen Gebern einhalten zu müssen. Die Vorgaben einzelner Geber können sich sogar widersprechen.
Das ist ein guter Punkt. NPO erhalten ja Gelder vom Bund, Kantonen und Gemeinden. Wie gelingt es, diese riesige Vielfalt unter einen Hut zu bringen?
Durch ein einheitliches Regelwerk, das die Swiss GAAP FER bietet und – wie gesagt – Prinzipen basiert bleibt. Aufgrund der Heterogenität von Subventionen, Beiträgen und Zuschüssen wird es allerdings anspruchsvoll, buchhalterische Regeln zu erlassen, die in jedem Fall eine «true and fair view» gewährleisten. Es wird deshalb kaum für alle eine einheitliche Regelung geben. Wichtig scheint uns aber, dass die Regeln auf einem einheitlichen Konzept beruhen. Zudem muss die Vergleichbarkeit gewährt sein, beispielsweise durch Offenlegungen.
Wie vermeiden Sie, dass die neuen Regeln im Widerspruch zu Swiss GAAP FER 21 stehen?
Swiss GAAP FER 21 ist nicht losgelöst von den restlichen Swiss GAAP FER zu sehen, sondern vielmehr als eine Ergänzung, welche die Besonderheiten von Non-Profit Organisationen berücksichtigt. Die «true and fair view» gilt auch für die Swiss GAAP FER 21 Anwender. Das Rahmenkonzept und die Kern-FER sind entsprechend anzuwenden, soweit Swiss GAAP FER 21 keine abweichenden Regelungen enthält. Die bestehenden Regeln von Swiss GAAP FER 21 werden bei der Erarbeitung von Regeln zu Subventionen, Beiträgen und Zuschüssen berücksichtigt. Anpassungen und Ergänzungen sind aber möglich auch bei anderen Fachempfehlungen. Doch immer mit Augenmass und unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Diese Ziel wurde auch bei früheren Weiterentwicklungen von Swiss GAAP FER erfolgreich verfolgt.
Entwickelt die Projektgruppe einen zusätzlichen FER-Standard für Subventionen?
Dies ist im aktuellen Stadium des Projekts noch offen. Die Erarbeitung eines zusätzlichen FER-Standards ist eine Option. Sie hätte den Vorteil, dass alle Regeln zum Thema gebündelt wären. Realistischer scheint es jedoch, die bestehenden Fachempfehlungen zu ergänzen. Die vollständige Regelung des Themas würde den Rahmen von Swiss GAAP FER wohl sprengen. Deshalb sind Wahlrechte und Offenlegungsvorgabe, die bestehende Standards ergänzen, auch ein Szenario. Es wird die Aufgabe der Projektgruppe sein, das Konzept festzulegen und die Regeln auszuarbeiten.
Wie ist die Sicht von NPO in der Projektgruppe vertreten?
In der Arbeitsgruppe sollen möglichst alle Anspruchsgruppen vertreten sein. Insbesondere Anwender von Swiss GAAP FER, die Subventionen empfangen, und Adressaten, die Subventionen vergeben. Sie sollten sich in der Praxis mit dieser Thematik auseinandersetzen und eine entsprechende Expertise vorweisen. Zudem sind Revisoren und Berater vertreten, die ihre Erfahrungen einbringen. Nonprofit-Organisationen gehören zu der Anwendergruppe, welche besonders von Subventionen, Beiträgen und Zuschüssen betroffen sind. Die neuen Regeln werden sich auf sie auswirken. Darum ist es wichtig, dass neben Vertretern von For-Profit Unternehmen auch NPO repräsentativ vertreten sind. Wir sind zur Zeit daran, die Arbeitsgruppe zu erweitern.
Wer hat Erfahrung im NPO-Bereich?
Es freut uns, dass sich Pius Bernet, Direktor der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern, bereit erklärt hat, die Arbeitsgruppe zu ergänzen. Aber auch die anderen Mitglieder der Arbeitsgruppe sind grosse Kenner der Thematik und bringen wichtige Erfahrung und Know-how in das Projekt ein. Damit ist sichergestellt, dass die NPO Sicht ausreichend vertreten sein wird
Wann können NPO Stellung nehmen?
Nach dem vorläufigen Projektplan soll die Vernehmlassung in der zweiten Jahreshälfte 2020 stattfinden. Fragen oder Anmerkungen zum Projekt können allerdings auch im Vorfeld an die Arbeitsgruppe gerichtet werden: www.fer.ch/projekte/subventionen/ oder via Email: fachsekretaer@fer.ch.
Wann treten die neuen Regeln voraussichtlich in Kraft?
Die Verabschiedung ist frühestens für Ende 2020 geplant. Mit einer verpflichtenden Anwendung ist somit nicht vor 2021/2022 zu rechnen.