Die Umsetzungshilfe zum Datenschutz informiert über wichtige Dokumente und Prozesse, um die sich Hilfswerke kümmern sollten. So zeigt sie zum Beispiel, was in eine aktuelle Datenschutzerklärung gehört, und was vertraglich geregelt werden sollte. Weiter erläutert sie, wer ein Dateninventar erstellen muss. Und wann eine Folgenabschätzung nötig wird. Hilfswerke erfahren zudem, wie sie ihrer Auskunftspflicht nachkommen können. Was ist bei einer Datenpanne zu tun? Und was empfiehlt sich in Bezug auf das Löschen oder Anonymisieren von Daten? Links führen zu praktischen Vorlagen und Fachstellen, die bei Fragen weiterhelfen.
Lesen Sie das Blättermagazin hier online:
Umsetzungshilfe der Stiftung Zewo zum neuen Datenschutzgesetz
Oder laden Sie die Umsetzungshilfe zum Datenschutz hier als PDF-Datei herunter:
Was regelt und prüft die Zewo?
Die Zewo passt ihren Standard zum Datenschutz an das neue Gesetz an. Sie nimmt darin auf jene gesetzlichen Regeln Bezug, die für Spenden sammelnde Organisationen besonders wichtig sind. Bei der Erst- und Rezertifizierung wird sie sich jeweils ein Bild davon machen, wie sich eine Organisation um diese Aspekte kümmert. Denn zertifizierte Hilfswerke sollen sich an das geltende Recht zum Datenschutz halten und es umsetzen.
Die neuen Anforderungen der Zewo bleiben im Rahmen des Gesetzes. Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Regeln der Zewo, die bereits vor dem neuen Gesetz bestanden haben, bleiben aber weiterhin gültig. Der Zewo-Standard 19 zum Datenschutz wird voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Bis dann sollte der Zewo-Stiftungsrat den definitiven Wortlaut verabschiedet haben. Danach erfolgt die Prüfung der Zewo nach dem neuen Standard.
Weiterführende Links zum Datenschutz
Unter den folgenden Links finden Sie das revidierte Gesetz zum Datenschutz sowie die dazugehörige Verordnung. Dazu hat das Bundesamt für Justiz hilfreiche FAQs. veröffentlicht