Wer es richtig angeht, kann Spenden von den Steuern abziehen. Die Zewo hat zusammengetragen, was aktuell wo gilt. Machen Sie Ihre Spenderinnen und Spender jetzt auf die Übersicht zum Steuerabzug 2019 aufmerksam.
Spenden macht glücklich und bereitet beim Ausfüllen der Steuererklärung gleich nochmals Freude. Denn Spenden an gemeinnützige Organisationen darf man bei den Steuern abziehen. Letztlich entscheidet aber die Steuerbehörde, ob sie einen Abzug akzeptiert. Deshalb hat die Zewo in 26 Schweizer Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein nachgefragt, was genau gilt. Das Resultat finden Sie in der Übersicht zum Steuerabzug 2019.
Gut zu wissen ist: Spenden an Hilfswerke mit Zewo-Gütesiegel können grundsätzlich überall abgezogen werden. Denn zertifizierte Hilfswerke müssen nachweisen, dass sie von den Steuerbehörden anerkannt sind. Die meisten Kantone erlauben bis zu 20 Prozent vom Nettoeinkommen abzuziehen. Im Minimum müssen die gesamten Spenden mindestens 100 Franken betragen. Als Nachweis genügt normalerweise die Steuerbestätigung, welche die Hilfswerke ihren Spenderinnen und Spendern jedes Jahr zustellen. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Ein Blick auf die Übersicht zum Steuerabzug 2019 lohnt sich also. Die Spenderinnen und Spender ersehen daraus sofort, was an ihrem Wohnort gilt.
Machen Sie Ihre Spenderinnen und Spendern jetzt auf die Übersicht zum Steuerabzug 2019 aufmerksam. Sie sorgen damit für doppelte Freude beim Spenden.