Highlights aus dem Jahresbericht 2023
- Die Arbeit der Zewo im Jahr 2023 in Zahlen
- Spendenprognose 2023: Rückgang nach Rekordjahr erwartet
- Neue Standards ab 2024 und die Umsetzungshilfe für NPO
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Aufsichtsbehörde und Revisionsstelle
Gewählte Revisionsstelle ist die BDO AG. Sie ist Mitglied der EXPERTSuisse und im Register der Revisionsaufsichtsbehörde eingetragen.
Als Stiftung mit gesamtschweizerischer Bedeutung untersteht die Zewo der Kontrolle der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht genehmigt die Statuten und die Reglemente der Stiftung Zewo und überprüft im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht (Art. 84 Abs. 2 ZGB) die jährliche Rechenschaftsablage mit Tätigkeitsbericht, Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang und Bericht der Revisionsstelle.