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Herz für Kinder – Schweiz

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2. Februar 2023

Die Organisation «Herz für Kinder – Schweiz» führt das Zewo-Gütesiegel nicht und untersteht somit nicht unserer Kontrolle.

Aufgrund der uns vorliegenden, öffentlich verfügbaren Unterlagen (Stand Januar 2023) haben wir festgestellt, dass die Organisation mindestens in den folgenden Punkten die Zewo-Standards nicht erfüllt. Für eine abschliessende und vollständige Beurteilung müsste die Organisation ein ordentliches Prüfverfahren durchlaufen.Der Präsident des Vereins ist gemäss Jahresbericht und Webseite auch Internationaler Missionsleiter und wird für diese Tätigkeit vergütet. Laut Webseite gibt es nur eine andere vergütete Mitarbeiterin, welche ebenfalls noch im Vorstand tätig ist. Gemäss Zewo-Standard 6 müssen das oberste Leitungsorgan und die operative Ebene, also der Vorstand und die Geschäftsleitung personell und funktionell getrennt sein.

Gemäss Handelsregistereintrag des Vereins sind der Präsident und die Vizepräsidentin einzelunterschriftsberechtigt. Um eine angemessene interne Kontrolle sicherzustellen, muss gemäss Zewo-Standard 7, Ziffer 3 generell kollektive Zeichnungsberechtigung für rechtlich bindende Geschäfte und im Zahlungsverkehr gelten. 

 Der Jahresbericht 2021 der Organisation fasst in drei kurzen Absätzen «einige Projekte» der Organisation zusammen. Auf der Webseite sind 15 Projekte beschrieben, wobei zum Teil unklar ist, ob alle noch aktuell sind. Weiter enthält der Jahresbericht keine genaueren Angaben dazu, welche gemeinnützige Arbeit genau geleistet wurde oder wie die Geld- und Materialspenden eingesetzt wurden, obwohl es sich bei Letzteren um die Haupttätigkeit der Organisation handelt. Gemäss Zewo-Standard 12 muss ein aussagekräftiger Jahresbericht über die gesamte Tätigkeit und die Leistungen der Organisation erstellt werden.  

Die Jahresrechnung 2021 des Vereins entspricht nicht Swiss GAAP FER, den in der Schweiz etablierten Empfehlungen zur Rechnungslegung für gemeinnützige Organisationen, die Spenden sammeln. Die Geldflussrechnung, die Rechnung über die Veränderung des Kapitals und der Anhang fehlen. Weiter sind gemäss Swiss GAAP FER im Anhang Art und Umfang wichtiger unentgeltlicher Leistungen offenzulegen. Zudem ist anzugeben, welche Bewertungsgrundsätze für die Jahresrechnung angewandt wurden. Auch diese Angaben fehlen. Gemäss Zewo-Standard 13 muss eine aussagekräftige und transparente Jahresrechnung gemäss dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER erstell und revidiert werden, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. 

Es ist ungewöhnlich, dass in der Betriebsrechnung Naturalspenden ausgewiesen werden, da deren monetäre Bewertung meist nicht genau möglich ist. Normalerweise werden solche Spenden im Anhang mengenmässig angegeben und erläutert. Da der Anhang der Jahresrechnung fehlt, ist unklar, wie der Wert der weitergeleiteten Güter berechnet wird. Auf Anfrage teilte die Organisation mit, dass die Grosshandelswerte für die Güter 2006/2007 mit der Firma EY festgelegt wurden. Berücksichtigt man die monetarisierten Naturalspenden von 14. Mio. Franken in der Betriebsrechnung nicht, so wie dies üblicherweise der Fall ist, erhält man einen Gesamtaufwand von CHF 2’501’712. Davon weist die Organisation rund 1.5 Millionen als Fundraising aus, was 60% der Ausgaben entspricht. Dieser Wert ist sehr hoch. Gemäss Zewo-Standard 9 dürften maximal 35% für Fundraising und Administration eingesetzt werden. Wegen der veralteten Bewertung der Naturalspenden bleibt unklar, wie stark diese die Kostenstruktur der Organisation verzerren. Es kann nicht beurteilt werden, ob die Organisation effizient arbeitet.

Auch die Zusammenarbeit mit dem Verein Hilfsgüter ist unklar. In ihren jeweiligen Jahresberichten verweisen die beiden Vereine aufeinander, ohne ihre Zusammenarbeit näher zu beschreiben. Die Mehrheit der Vorstandsmitglieder ist in beiden Vereinen identisch und die beiden Vereine haben dieselbe Adresse. Um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erhalten, müssten gemäss Swiss GAAP FER FER 30 die Rechnungen der beiden Vereine konsolidiert werden.  

Die Organisation ist überschuldet und weist per 2021 ein negatives Eigenkapital von 38’547.54 Franken aus (2020: – CHF 84’221.57). Gemäss Zewo-Standard 11, Ziffer 2, darf eine Organisation nicht überschuldet sein. Die Organisation ist seit Jahren überschuldet.