Kontrollen bestehen
Die Zewo hat ein Auge darauf, dass zertifizierte NPO die Zewo-Standards einhalten. Zeigen die Kontrollen, dass eine NPO die 21 Zewo-Standards verletzt, hat dies Konsequenzen.
Alle fünf Jahre durchlaufen zertifizierte NPO turnusgemäss eine umfassende Prüfung zur Rezertifizierung. Sollte die Prüfung zeigen, dass eine NPO die Zewo-Standards nicht mehr vollumfänglich erfüllt, erneuert der Zewo-Stiftungsrat das Gütesiegel unter Auflagen. Die NPO muss die Auflage fristgerecht erfüllen.
Kontrolle von Auflagen
Die Zewo kontrolliert, ob NPO, die das Zewo-Gütesiegel unter Auflagen erhalten haben, diese innert der gesetzten Fristen umsetzen. Stellt sie fest, dass dies nicht der Fall ist, leitet die Zewo den Entzug des Gütesiegels ein. Die NPO kann in diesem Fall frühestens zwei Jahre nach dem Entzug eine erneute Prüfung beantragen.
Hinweise und Beschwerden klären
Erhält die Zewo Hinweise oder Beschwerden zu einer zertifizierten NPO, klärt sie ab, ob diese die Zewo-Standards betreffen. In begründeten Fällen holt sie eine Stellungnahme der NPO ein. Besteht Verdacht auf massive Abweichungen von den Zewo-Standards, kann die Zewo eine vorzeitige Sonderprüfung einleiten.
Mitwirkungspflicht wahrnehmen
Zertifizierte NPO müssen bei der Zewo jedes Jahr ihren Jahresbericht, die Jahresrechnung und den Revisionsbericht einreichen. Sie sind zudem verpflichtet, die Zewo unaufgefordert über grundlegende interne Veränderungen zu informieren. In besonderen Fällen kann die Zewo vorzeitig überprüfen, ob eine NPO die Zewo-Standards noch einhält. Zertifizierte NPO müssen ihr jederzeit Einblick gewähren.