Prüfverfahren im Überblick
Gute Vorbereitung lohnt sich. Erfahren Sie, wie Ihre NPO erfolgreich zum Zewo-Gütesiegel gelangt und wie sie es behält.
Eignungstest: Voraussetzungen klären
Sie möchten wissen, ob sich Ihre NPO von der Zewo prüfen lassen kann? Mit dem Eignungstest haben Sie in wenigen Sekunden Klarheit. Er zeigt, ob in Ihrer Organisation die wichtigsten Grundlagen bereits vorhanden sind, um sich auf den Weg zum Zewo-Gütesiegel zu machen.
Unverbindliche Einschätzung: Optimal vorbereitet für die Prüfung
Sie möchten wissen, wie wahrscheinlich es ist, dass Ihre NPO die Prüfung erfolgreich durchläuft? Dann ist eine unverbindliche Einschätzung das Richtige für Sie. Sie erfahren früh, was es noch zu tun gibt. Gut vorbereitet wird Ihre NPO schlank durch die Prüfung kommen.
Prüfung beantragen: Gütesiegel erhalten
Sie haben sich gut vorbereitet und sind überzeugt, dass Ihre NPO die 21 Zewo-Standards erfüllt? Dann beantragen Sie jetzt die Prüfung. NPO, die das Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen, erhalten das Zewo-Gütesiegel.
Diese Reglemente gelten:
Gütesiegel behalten: Die Kontrollen bestehen
Alle fünf Jahre überprüft die Zewo die zertifizierte NPO umfassend. So stellt sie sicher, sich Ihre NPO weiterhin an die 21 Zewo-Standards hält. Stellt die Zewo Abweichungen fest, knüpft sie die Erneuerung des Gütesiegels an Auflagen. Setzen Sie diese innerhalb der gesetzten Frist um. Denn die Zewo kontrolliert streng. Bei Verstössen gegen die 21 Zewo-Standards droht der Entzug des Gütesiegels.
Rekursmöglichkeit
NPO, die das Gütesiegel nicht erhalten haben oder denen es entzogen wurde, können den Entscheid des Zewo-Stiftungsrates beim Rekursgericht anfechten.
Fragen und Antworten zur Zertifizierung
Haben Sie Fragen zum Prüfverfahren? Dann rufen Sie uns an unter 044 366 99 55 oder schreiben Sie uns ein E-Mail. Das Team der Zewo gibt gerne Auskunft.